#EuroABC

- Zollunion
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In einer Zollunion schließen sich mehrere Staaten zu einem Zollgebiet zusammen. Die Mitglieder erheben untereinander keine Zölle auf Waren. Im Warenverkehr mit Drittstaaten gilt ein einheitlicher Außenzoll. Die Europäische Zollunion besteht seit 1968 und ist heute insbesondere für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes von zentraler Bedeutung.