Gemeinsame Freiheiten durch gemeinsame Regeln
Egal ob Gemüse, Möbel oder IT-Beratungen: Wer in der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen anbietet, kann das in allen Mitgliedstaaten tun. Möglich macht das die Wirtschaftsunion der EU mit ihrem gemeinsamen Binnenmarkt. Auch für neue Produkte gelten innerhalb der Union keine Handelsbeschränkungen oder Zölle – für Waren und Dienstleistungen gibt es innerhalb der EU keine nationalen Grenzen. Was für die Waren gilt, trifft natürlich auch auf die Menschen zu: EU-Bürgerinnen und Bürger können in allen Mitgliedstaaten der EU reisen, leben, lernen und arbeiten oder dort ihren Ruhestand verbringen. Auch das Geld kann frei zirkulieren im Rahmen des Binnenmarkts: Jeder kann sein Geld dort anlegen oder investieren, wo es ihm am lohnendsten erscheint.
Vier Grundfreiheiten sind die Eckpfeiler des EU-Binnenmarktes: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten sind vertraglich festgeschrieben. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können sich direkt auf sie berufen. Um diese Freiheiten im Rahmen des Binnenmarkts möglich zu machen, haben die Mitgliedstaaten ihr nationales Recht in den betroffenen Bereichen an neu geschaffenes europäisches Recht angepasst und harmonisiert. So gelten in der gemeinsamen Wirtschaftsunion nun für alle Mitgliedstaaten zum Beispiel einheitliche europäische Wettbewerbsregeln. Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung dieser Regeln.