Die gemeinsame Währung startete im Jahr 1999 zunächst als Buchgeld, und zwar in elf EU-Mitgliedstaaten: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Irland, Österreich und Finnland. Zwei Jahre später kam Griechenland hinzu. Am 1. Januar 2002 war es in diesen 12 Mitgliedstaaten dann soweit: Das Euro-Bargeld wurde eingeführt. Mittlerweile sind Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), die Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014) und Litauen (2015) dem Euroraum beigetreten, der nun 19 EU-Mitgliedstaaten umfasst.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass alle EU-Mitgliedstaaten den Euro einführen. Dafür müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sogenannten Maastricht-Kriterien:
- Preisstabilität: Die Inflationsrate darf einen kritischen Wert nicht überschreiten.
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Haushaltsvorgaben: Zu hohe staatliche Schulden könnten den Euro belasten.
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Wechselkurs-Stabilität: Bevor ein Staat den Euro einführen kann, durchläuft er eine Art Probephase, in der der Wechselkurs der eigenen Währung an den Euro-Kurs gekoppelt wird.
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Ähnliche Zinssätze: Die langfristigen Zinsen dürfen nicht zu hoch sein.
All dies soll gewährleisten, dass die Staaten sich wirtschaftlich ausgewogen entwickeln und Spannungen ausbleiben, sobald sie den Euro einführen.