Staatshilfen: Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus
In der Coronakrise wird die Wirtschaft in Deutschland, Europa und weltweit durch die Folgen der Pandemie enorm belastet. Arbeitsplätze und Existenzen geraten dadurch ebenso in Gefahr wie soziale Einrichtungen und öffentliche Haushalte. Umso wichtiger ist der Zusammenhalt aller betroffenen Staaten. Denn gemeinsam lassen sich solche Krisen besser bewältigen. Die europäischen Finanzministerinnen und Finanzminister haben deshalb schnell und entschlossen reagiert und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dieses EU‑Solidaritätspaket greift auf ein effektives Instrument der Krisenbewältigung der vergangenen Jahre zurück: den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Er kann als Schutzschirm für die 19 Euro-Staaten fungieren.
Mitgliedstaaten, die durch die Folgen der Pandemie finanziell besonders belastet sind, können mit speziellen Coronahilfen unterstützt werden: vorsorglichen Kreditlinien des Pandemic Crisis Support Instruments (PCSI). In diesem Rahmen steht jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit zu, eine vorsorgliche Kreditlinie von bis zu zwei Prozent seines Bruttoninlandprodukts zu beantragen – insgesamt für den Euroraum bis zu 240 Milliarden Euro. Sollten die vorsorglichen Kreditlinien gezogen werden müssen, werden Kredite zu besonders günstigen Konditionen gewährt. Die Kredite werden zweckgebunden eingesetzt: Staaten, die einen solchen Kredit beantragen, dürfen ihn nur zur Finanzierung von gesundheitspolitischen Maßnahmen verwenden, die die Folgen der Covid-19-Pandemie direkt oder indirekt abmildern.